Fachanwalt für Erbrecht - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Böckenhoff ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Erb- und Arbeitsrechtes sowie bei Testamentsvollstreckungen. Er betreut Sie umfassend, engagiert und fachkundig. Besonders am Anfang eines Mandats nimmt er sich viel Zeit, um Ihren Fall im persönlichen Gespräch zu besprechen.
Rechtsanwalt Böckenhoff ist spezialisiert auf die Bereiche Arbeitsrecht und Erbrecht, auf das private Baurecht, auf Familienrecht sowie auf das gesamte Spektrum der Vertragsgestaltung einschließlich des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Vertragserstellung oder -Prüfung wird üblicherweise auf Stundenhonorarbasis erbracht. Sein aktuelles Stundenhonorar beträgt € 350,-- zzgl. Umsatzsteuer.
Rechtsanwalt Böckenhoff ist verheiratet und hat 2 erwachsene Töchter und 2 Enkelinnen. Sein Hobby ist seit über 25 Jahren das Motorrad fahren; am liebsten ist er dabei mit seiner BMW 1250 GS Adventure in den Alpen als Tourguide unterwegs. Er ist ferner Mitglied der Schlaraffia Orbaha Chattensis (279).
Persönliche E-Mail (keine Abfrage bei Abwesenheit): rechtsanwalt(at)boeckenhoff.de